Wie rechnen Detektive ihre Kosten ab?

Ein Detektiv erhält für die geleisteten Arbeitsstunden eine Zeitaufwandsentschädigung. Dazu kommen Spesen und Reisekosten wie z.B. gefahrene Kilometer im Einsatz. Die Bereitstellung von Fahrzeugen oder Spezialequipment wie z.B. Observationsbus, Kameras, Nachtsichtgeräte etc. können ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt werden. Für einen qualifizierten Detektiv ist ein Stundensatz zwischen 40 – 120 EUR üblich. Ein Privatdetektiv ist in der Regel günstiger als ein Wirtschaftsdetektiv. Die Anzahl der eingesetzten Detektive richtet sich nach Art und Umfang des Auftrags.

Da Detekteien an keine Gebührenordnung gebunden sind, können Preise frei verhandelt werden. Viele Detekteien bieten auch Tagessätze mit festen Pauschalpreisen an. Auch hier spielt bei der Preisgestaltung der Schwere- bzw. Risikograd eine Rolle. Eine Ermittlung bei einer Ehesache ist deutlich leichter und im Normalfall auch deutlich billiger als eine Ermittlung im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Bei längeren Ermittlungszeiträumen wird dem Kunden häufig von Seiten der Detektei ein Nachlass gewährt.

Bei der Auswahl der passenden Detektei sollten Kunden nicht allein anhand des Preises einen Anbieter suchen, sondern vielmehr anhand des besseren Gesamteindrucks (Referenzen, Qualifikation des Ermittlerteams, Kosten etc.) das Detektivbüro auswählen. Damit Kunden bei Beendigung des Auftrags auch in puncto Abrechnung Planungssicherheit haben, sollte bei Auftragserteilung ein Kostenlimit vereinbart werden. Unter einem Arbeitstag ermitteln die wenigsten renommierten Detekteien, falls doch wird meist eine Grundgebühr und einige Nebenkosten fällig. Einige Detektive berechnen bei ihrer Arbeit auch Nachtzuschläge oder Feiertagszuschläge. Eine seriöse Detektei informiert den Kunden vor Einsatzbeginn über alle anfallenden Ermittlungskosten. Kunden sollten sich bei der Beauftragung eines Detektivs stets darüber im Klaren sein, dass ein Privatdetektiv oder Wirtschaftsdetektiv niemals den Erfolg garantieren kann. Der Kunde bezahlt den Detektiv für die Erbringung einer Leistung zum Beispiel der Observierung einer Zielperson. Wird ein Detektiv in einer Ehesache oder Beziehungsangelegenheit beauftragt, soll dieser in der Regel durch eine Observation feststellen, ob der Partner untreu ist bzw. eine Affäre hat. Sollte im Observationszeitraum nichts passieren, ist dies nicht die Schuld des Detektivs und die vereinbarten Detektivkosten sind trotzdem im vollem Umfang vom Auftraggeber zu bezahlen. Ein Detektiv kann schließlich lediglich die Handlungen einer Zielperson dokumentieren und nicht das Verhalten einer Zielperson bestimmen.

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